Informationen und Formulare
Gut zu wissen...
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Der Weg zu Deinem Lernfahrausweis
Gesuch Lernfahrausweis
Fülle das Formular "Gesuch Lernfahrausweis" vollständig aus.
Es ist ein farbiges Passfoto im Format 35 x 45 mm notwendig.
Nothelferkurs
Besuche einen Nothelferkurs. Die Bestätigung brauchst Du spätestens bei der Anmeldung zur Theorieprüfung. Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig.
Sehtest
Bei einem diplomierten Optiker oder einem Augenarzt kannst Du den Sehtest machen. Nimm dazu das Gesuchsformular mit. Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein.
Bestätigung der Personalien
Mit dem vollständig ausgefüllten Formular und allen Beilagen lässt Du nun auf der Einwohnerkontrolle Deiner Gemeinde Deine Personalien bestätigen. Vergiss Deinen Pass, die ID oder den Ausländerausweis nicht!
Theorieprüfung
Nach dem Abschicken des Gesuchformulars für den Lernfahrausweis erhältst Du nach ca. 10 Tagen die Zugangsdaten zur Anmeldung für die Theorieprüfung. Bereits 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag darfst Du die Prüfung absolvieren. Erst nach bestandener Theorieprüfung bekommst Du den Lernfahrausweis per Post.
Brauchst du Hilfe in der Vorbereitung für die Theorieprüfung? Melde Dich bei mir, ich helfe Dir gerne!
Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Ab dem 1. Januar 2021 darfst Du bereits 2 Monate vor deinem 17. Geburtstag das Lernfahrgesuch einreichen.
Die Theorieprüfung darfst Du 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolvieren. Der Lernfahrausweis ist ab Deinem 17. Geburtstag gültig.
Lernphase von 12 Monaten
Lernphase von 12 Monaten
Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Lernfahrausweis 17 bis 19 Jahre alt ist, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis sammeln.
Der Bundesrat und die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu verspricht sich davon mehr Verkehrssicherheit. Denn je mehr begleitete Fahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto mehr reduziert sich das Unfallrisiko.
Verkehrskunde-Unterricht VKU
Verkehrskunde-Unterricht VKU
Im obligatorischen Verkehrskunde-Unterricht (VKU) lernst Du den Verkehrssinn zu entwickeln und Gefahrensituationen schon im Vorfeld zu erkennen.
Ich empfehle Dir, den VKU begleitend zur praktischen Fahrausbildung zu besuchen, damit Du von Anfang an sicher und verantwortungsvoll Fahren lernst.
Hier kannst Du Dich bei mir anmelden
Führerausweis auf Probe
Führerausweis auf Probe
Nach bestandener praktischer Prüfung wird der Führerausweis für eine Dauer von 3 Jahren auf Probe ausgestellt.
Der unbefristete Führerausweis wird nach der Probezeit erteilt, wenn der Neulenker die obligatorische 2-Phasen Ausbildung / WAB-Kurs besucht und keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hat.
2-Phasen-Ausbildung / WAB-Kurs
2-Phasen-Ausbildung / WAB-Kurs
Da Studien zufolge bei Neulenker:innen eine höhere Unfallhäufigkeit auftritt, hat der Gesetzgeber Handlungsbedarf gesehen. Alle NeulenkerInnen haben nach bestandener praktischer Prüfung zwölf Monate Zeit (gerechnet ab dem Tag der Führerprüfung), um die 1-tägige Weiterbildung zu besuchen.
Ausgenommen sind Personen, die bereits Inhaber eines unbefristeten Ausweises der Kategorie A oder B sind.
Unbefristeter Führerausweis
Unbefristeter Führerausweis
Die Zulassungsbehörde erteilt den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit von 3 Jahren, wenn der Neulenker die obligatorische 2-Phasen Ausbildung / WAB-Kurs besucht und keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hat.
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